Copyright- & Notice-and-Takedown-Richtlinie
1. Verpflichtung zum Schutz geistigen Eigentums
Die Joyfactor GmbH betreibt eine internationale Video-on-Demand-Plattform (VOD) mit professionell produzierten und vertraglich lizenzierten Inhalten von Drittanbietern.
Wir verpflichten uns zur Wahrung sämtlicher Rechte des geistigen Eigentums und verlangen von allen Content-Partnern rechtsgültige Lizenzen sowie eine dokumentierte Rechteklärung.
Wir verfolgen eine strikte Null-Toleranz-Politik gegenüber Urheberrechtsverletzungen.
Diese Richtlinie dient der Einhaltung insbesondere folgender Rechtsgrundlagen:
• Österreichisches Urheberrechtsgesetz (UrhG)
• Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
• EU-Urheberrechtsrahmen
• EU-E-Commerce-Richtlinie
• U.S. Digital Millennium Copyright Act (DMCA), soweit anwendbar
2. Lizenzmodell für Inhalte
Sämtliche auf unserer Plattform verfügbaren Inhalte werden auf Grundlage vertraglicher Vereinbarungen mit verifizierten Content-Partnern bereitgestellt.
Jeder Content-Anbieter ist vertraglich verpflichtet:
• das vollständige Eigentum oder entsprechende Lizenzrechte zuzusichern und zu gewährleisten,
• die dokumentierte Einwilligung aller Mitwirkenden zu bestätigen,
• die Joyfactor GmbH von Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten,
• auf Anfrage geeignete Nachweise über die Rechte vorzulegen.
Öffentliche Uploads oder nutzergenerierte Inhalte sind auf unserer Plattform nicht zulässig.
3. Meldung von Verletzungen geistiger Eigentumsrechte
Sollten Sie der Ansicht sein, dass auf unserer Plattform veröffentlichte Inhalte Ihre Urheberrechte oder sonstigen Rechte des geistigen Eigentums verletzen, übermitteln Sie bitte eine schriftliche Mitteilung mit folgenden Angaben:
1. Bezeichnung des geschützten Werkes.
2. Exakte URL oder Titel des beanstandeten Inhalts.
3. Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung.
4. Nachweis der Rechteinhaberschaft oder Vollmacht zur Vertretung des Rechteinhabers.
5. Ihr vollständiger rechtlicher Name sowie Ihre Kontaktdaten.
6. Erklärung nach bestem Wissen, dass die Nutzung nicht autorisiert ist.
7. Erklärung, dass die gemachten Angaben richtig und vollständig sind.
8. Ihre handschriftliche oder elektronische Unterschrift.
Unvollständige Meldungen können die Bearbeitung verzögern.
4. Prüfverfahren
Nach Eingang einer substantiierten Beschwerde:
• erfolgt eine unverzügliche interne rechtliche Prüfung,
• wird der betreffende Content-Anbieter umgehend kontaktiert,
• kann der Inhalt während der Prüfung vorübergehend deaktiviert werden,
• können ergänzende Rechte-Nachweise angefordert werden.
Wird eine Rechtsverletzung bestätigt oder kann sie nicht ausreichend widerlegt werden, wird der Inhalt dauerhaft entfernt.
5. Gegendarstellung
Bestreitet ein Content-Anbieter die behauptete Rechtsverletzung, hat er vorzulegen:
• geeignete Nachweise über Lizenzierung oder Eigentum,
• eine schriftliche rechtliche Stellungnahme,
• eine Bestätigung der Freistellungsverpflichtung.
Sofern rechtmäßige Nutzungsrechte nachgewiesen werden, kann der Inhalt gegebenenfalls wieder freigeschaltet werden.
6. Wiederholte Verstöße
Wiederholte Verletzungen geistiger Eigentumsrechte durch einen Content-Partner können folgende Maßnahmen nach sich ziehen:
• sofortige Suspendierung,
• Vertragskündigung,
• Einleitung rechtlicher Schritte.
7. Missbrauch des Beschwerdeverfahrens
Die vorsätzliche Einbringung falscher oder irreführender Meldungen kann nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zu einer Haftung führen.
8. Anwendbares Recht
Diese Richtlinie unterliegt österreichischem Recht.